Veranstaltung zum Auschwitz-Gedenktag
“Niemand wurde zu Recht in einem Konzentrationslager inhaftiert, gequält oder ermordet.” Mit diesen Worten erkannte der Bundestag – mit Ausnahme der AFD – im Februar 2020, 75 Jahre nach Ende der NS-Diktatur, Tausende von Menschen als NS-Opfer an, die bis dahin als sogenannte “Asoziale” und “Berufsverbrecher” gegolten hatten. In der NS-Zeit konnte die Zuschreibung “asozial” die Deportation in ein KZ bedeuten und zum Todesurteil werden. Auch heute ist der Begriff mit Ausgrenzung verbunden. Die Überlebenden hatten meist aus Scham keine Anträge auf Entschädigung gestellt und bekommen bis heute nur selten einen Stolperstein gesetzt. Für die meisten kommt jede Anerkennnung zu spät